Was passiert, wenn es in der Klasse oder an der Schule einen positiven Corona-Fall gab?

Es kann sein, dass sich Ihr Kind mit dem Virus angesteckt hat, wenn es Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Das hängt aber auch davon ab, wie eng der Kontakt war, wie lange er gedauert hat und in welcher Umgebung er stattfand. Die Zeit, bis das Virus bei Ihrem Kind nachweisbar sein könnte (Inkubationszeit), beträgt bis zu 14 Tage.

Ob sich Ihr Kind in häusliche Quarantäne begeben muss, wenn in seiner Klasse oder Schule eine Infektion aufgetreten ist, entscheidet das Gesundheitsamt. Da dieses derzeit stark überlastet ist und nicht jeden Fall zeitnah prüfen kann, sollen alle Schulen im Burgenlandkreis wie folgt verfahren:

Wird die positive Testung einer Schülerin oder eines Schülers mittels PCR-Labortest der Schulleitung bekannt, wird die betroffene Klasse zunächst ohne weitere Ermittlungen durch die Schulleitung nach Hause geschickt (vorläufige Quarantäne). Die Schulleitung stimmt sich dazu mit dem Amt für Bildung im Landratsamt vorher ab.

Wird die positive Testung einer Lehrkraft oder des sonstigen Personals mittels PCR-Labortest in der Schule bekannt, wird diese Lehrkraft ebenfalls durch die Schulleitung nach Hause geschickt.

Anschließend wird das Gesundheitsamt in der Regel an einem der nächsten Unterrichtstage Antigen-Schnelltests bei den möglichen Kontaktpersonen durchführen. Hierzu wird ein Testmobil in Ihre Schule fahren oder – in Naumburg – werden die Schüler bzw. Lehrkräfte in das Abstrichzentrum am Landratsamt bestellt. Den Tag der Testung teilen wir der Schule mit. An diesem Tag soll auch die betroffene Schulklasse in die Schule kommen, um ebenfalls getestet zu werden.

Da die Schnelltests unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektionen an Schulen eingesetzt werden können, ist es wichtig, dass Schüler und Schülerinnen Einverständniserklärungen der Eltern zur Durchführung der Tests ausgefüllt in der Schule hinterlegen. Die Schulen haben diese Formulare bei sich vorliegen und geben sie an die Eltern aus.

Nach Durchführung der Schnelltestung an Ihrer Schule entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen, die mögliche Beendigung der vorläufigen Quarantäne, die Ausweitung von Quarantänemaßnahmen oder die Schließung der Schule. Die Entscheidung hängt von dem Umfang des Ausbruchsgeschehens ab.

Was passiert, wenn es in der Klasse oder an der Schule einen positiven Corona-Fall gab?

Es kann sein, dass sich Ihr Kind mit dem Virus angesteckt hat, wenn es Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Das hängt aber auch davon ab, wie eng der Kontakt war, wie lange er gedauert hat und in welcher Umgebung er stattfand. Die Zeit, bis das Virus bei Ihrem Kind nachweisbar sein könnte (Inkubationszeit), beträgt bis zu 14 Tage.

Ob sich Ihr Kind in häusliche Quarantäne begeben muss, wenn in seiner Klasse oder Schule eine Infektion aufgetreten ist, entscheidet das Gesundheitsamt. Da dieses derzeit stark überlastet ist und nicht jeden Fall zeitnah prüfen kann, sollen alle Schulen im Burgenlandkreis wie folgt verfahren:

Wird die positive Testung einer Schülerin oder eines Schülers mittels PCR-Labortest der Schulleitung bekannt, wird die betroffene Klasse zunächst ohne weitere Ermittlungen durch die Schulleitung nach Hause geschickt (vorläufige Quarantäne). Die Schulleitung stimmt sich dazu mit dem Amt für Bildung im Landratsamt vorher ab.

Wird die positive Testung einer Lehrkraft oder des sonstigen Personals mittels PCR-Labortest in der Schule bekannt, wird diese Lehrkraft ebenfalls durch die Schulleitung nach Hause geschickt.

Anschließend wird das Gesundheitsamt in der Regel an einem der nächsten Unterrichtstage Antigen-Schnelltests bei den möglichen Kontaktpersonen durchführen. Hierzu wird ein Testmobil in Ihre Schule fahren oder – in Naumburg – werden die Schüler bzw. Lehrkräfte in das Abstrichzentrum am Landratsamt bestellt. Den Tag der Testung teilen wir der Schule mit. An diesem Tag soll auch die betroffene Schulklasse in die Schule kommen, um ebenfalls getestet zu werden.

Da die Schnelltests unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektionen an Schulen eingesetzt werden können, ist es wichtig, dass Schüler und Schülerinnen Einverständniserklärungen der Eltern zur Durchführung der Tests ausgefüllt in der Schule hinterlegen. Die Schulen haben diese Formulare bei sich vorliegen und geben sie an die Eltern aus.

Nach Durchführung der Schnelltestung an Ihrer Schule entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen, die mögliche Beendigung der vorläufigen Quarantäne, die Ausweitung von Quarantänemaßnahmen oder die Schließung der Schule. Die Entscheidung hängt von dem Umfang des Ausbruchsgeschehens ab.