Zweite Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung der Kontakte (2. EinschrVO BLK)

Mit der zweiten Einschränkungsverordnung des Burgenlandkreises werden die Kontakte - sowohl im öffentlichen Raum, als auch im privaten Umfeld - eingeschränkt. Hierbei werden die Kontakte auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt.

Sie finden die Einschränkungsverordnung in der Anlage als PDF-Datei zum Download.

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