Zweite Änderung der ersten Corona-Schutz-Verordnung des Burgenlandkreises

Angesichts der hohen Inzidenz hat der Landrat des Burgenlandkreises die Corona-Schutz-Verordnung erneut geändert. 

Darin werden die Regelungen in den Ladengeschäften verschärft.

Betreiber von Ladengeschäften ab einer Größe von 600 Quadratmetern müssen während der gesamten Öffnungszeit durch Personal sicherstellen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Bei den Einlasskontrollen muss überwacht werden, ob die vorgegebenen Personenzahlen und das Tragen von Masken eingehalten werden. Es ist zudem darauf zu achten, dass Masken ordnungsgemäß, d.h. über Mund und Nase, getragen werden. Technische Zugangsbeschränkungen sind zulässig, können aber die Kontrolle der Maskenpflicht nicht ersetzen. Die Öffnungszeiten sind auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 20:30 beschränkt. Tankstellen sind davon ausgenommen.

Damit die Ladeninhaber sich darauf einstellen können, treten diese Regelungen aber erst am Mittwoch in Kraft. Ziel ist es, alle einkaufenden Personen besser vor der schnellen Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. 

Auch für Pflegeheime gibt es zusätzliche Regelungen. 

Die zweite Änderungsverordnung ist auf unserer Website hier bekanntgemacht und gilt (außer der Regelung in Art.3 zu den Ladengeschäften) ab sofort. 

Sie finden hier unten auch eine Lesefassung als pdf-Datei.  

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