Weitreichende Lockerungen: Die 6. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Der Burgenlandkreis möchte darüber informieren, dass das Land Sachsen-Anhalt weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen hat. Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung gilt von Donnerstag, den 28. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 1. Juli.

Die Lockerungen setzen jedoch umso mehr darauf, dass die Abstands- und Hygieneregeln von jedem Einzelnen eingehalten werden, um das Risiko von Neuinfektionen möglichst gering zu halten. Die Lockerungen setzen daher auf eigenverantwortliches Handeln eines jeden Einzelnen.

Der Kreis von Personen, die sich treffen dürfen, wird erneut erweitert – auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld. Darüber hinaus dürfen sich – unabhängig von der Personenzahl – zwei Hausstände, nahe Verwandte und deren Partner treffen.

Möglich sind auch private Feiern aus besonderem Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss oder Jugendweihe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 20 Teilnehmern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Ab 1. Juli wird der Teilnehmerkreis auf bis zu 250 Teilnehmenden ausgeweitet werden. Es muss ein Konzept vorliegen, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.

Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können wieder öffnen. Dies gilt unter Hygieneauflagen z. B. für Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen.

Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland möglich.

Kneipen und Bars dürfen unter denselben Auflagen öffnen, wie sie für Gaststätten bereits gelten.

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.

Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten, auch Schulsport wird wieder möglich. Beratungsstellen können ebenfalls nach Pfingsten öffnen, ebenso Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenbegegnungsstätten.

Weiter geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Auch Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Volksfeste können weiter nicht stattfinden. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.

 

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