Weitere Lockerungen der Testpflicht wegen niedriger Inzidenz im Burgenlandkreis

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Kreiseigene Testzentren schließen ab 27.06.2021

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Burgenlandkreis ist seit Mitte Mai 2021 kontinuierlich gesunken und unterschreitet seit dem 27. Mai 2021den Wert von 35. Daher treten ab 27. Mai weitere Lockerungen bei der Testpflicht in Kraft. Die kreiseigenen Testzentren in Bad Bibra, Naumburg, Zeitz und Zorbau bieten am Samstag, den 26.6.2021 zum letzten Mal Testmöglichkeiten an. Weiterhin gibt es im Kreisgebiet privat betriebene Teststellen. Diese sind auf der Internetseite des Landkreises einzusehen unter https://kurzelinks.de/Teststellen einzusehen.

 

Ab dem 27. Juni 2021 besteht in geschlossenen Räumen von Gaststätten sowie beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen keine Testpflicht mehr. Auch bei Kultureinrichtungen, Stadt- und Naturführungen und außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen entfällt die Testpflicht.

Grundlage dieser Verordnung des Landkreises ist die 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juli 2021 außer Kraft. Die kreiseigenen Teststellen werden nur noch bis einschließlich Samstag, den 26. Juni 2021, betrieben, da private Anbieter im Kreisgebiet ausreichend Testmöglichkeiten anbieten.

 

Versendung von QR-Codes für den digitalen Impfnachweise

Die Technik für das Erstellen der QR-Codes, die notwendig sind für den digitalen Impfpass, wurde heute für die Impfzentren im Burgenlandkreis durch den Bund freigeschaltet. Es werden heute durch den Burgenlandkreis die ersten 11.000 QR-Codes versendet. Der QR-Code wird allen Personen automatisch zugesandt, die in den Impfzentren des Landkreises vollständig geimpft wurden.