Verschärfte Kontaktbeschränkungen beschlossen
Sachsen-Anhalt hat verschärfte Kontaktbeschränkungen erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 23. März 2020, 0 Uhr. Am Dienstag wird das Kabinett eine Verordnung erlassen, die weitere Punkte aufnimmt.
Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum werden verboten, Familien dürfen aber weiter gemeinsam auf die Straße. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das gilt für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, für Lieferverkehre und Umzüge, aber auch für Arztbesuche oder den Termin beim Psycho- oder Physiotherapeuten und für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs, aber auch den Besuch bei Kindern, Alten oder Kranken. Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, bleiben erlaubt, auch die Versorgung und das Bewegen von Tieren. Friseurläden, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios müssen schließen. Gaststätten und Restaurants ebenso, ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen. Die Polizei und die Ordnungsämter sind angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.