Sozialschutzpaket - Jobcenter Burgenlandkreis nimmt Anträge entgegen und berät

Sozialschutzpaket_IG

Mit dem Sozialschutzpaket, welches am 28.03.2020 in Kraft getreten ist, wurde ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aufgrund des Coronavirus (Covid-19) eingeführt.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende kann jeder beziehen, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Davon können Erwerbstätige/ Selbständige ohne oder mit geringem Einkommen, Bezieher von Kurzarbeitergeld/Arbeitslosengeld I in geringer Höhe sowie Arbeitslose betroffen sein. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse.

Hier ein Kurzüberblick über die erleichterten Zugangsvoraussetzungen:
Wer zwischen dem 01.03.2020 bis 30.06.2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf sein Erspartes behalten. Dies gilt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezuges.
Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, bei denen der aktuelle Bewilligungszeitraum vor dem 31.08.2020 endet, entfällt die Verpflichtung einer Antragstellung. Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum entsprechend dem Bewilligungsbescheid nach dieser Zeit, ist jedoch eine Antragstellung erforderlich.
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Das Jobcenter Burgenlandkreis ist derzeit für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Die Anliegen der Kunden werden weiter bearbeitet. Anträge auf Grundsicherung für Arbeitssuchende können in dieser Zeit formlos telefonisch, per E-Mail (, per PDF-Format, max. Größe 10 MB) oder schriftlich beim Jobcenter Burgenlandkreis (Friedensstr. 80, 06712 Zeitz) gestellt werden.


Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Burgenlandkreis wie folgt:

Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 17.30 Uhr 
Freitag: 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
 
unter den Telefonnummern:

Zeitz: 03441 2290 499 
Weißenfels: 03443 3394 499
Naumburg: 03445 7102 499 
 
Im Rahmen einer telefonischen Beratung kann das Antragsverfahren besprochen werden. Antragsvordrucke sowie Hinweise zu erforderlichen Unterlagen, werden auf Wunsch übersandt. Alternativ können diese unter www.jobcenter-blk.de im Bereich Leistung unter Vordrucke/Formulare heruntergeladen werden.

Um eine zügigen Bearbeitung zu gewährleisten, sollten die Anträge gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Erforderliche Unterlagen sind beizufügen. Kopien sollten von guter Qualität sein. Soweit Originaldokumente eingereicht werden, werden diese nach abgeschlossener Prüfung zurückgesandt. Die Angabe einer Telefonnummer und/oder einer E-Mail-Adresse ist für kurzfristige Rückfragen vorteilhaft.