Reihentestungen in Betrieben mit über 100 Beschäftigten
Alle Arbeitgeber im Burgenlandkreis mit mehr als 100 Beschäftigten sind verpflichtet, ab 1. März 2021 Corona-Schnelltests für ihre Beschäftigten anzubieten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass so genannte PCR-Test angeboten werden. Diese Testungen müssen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche angeboten werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Teilnahme freiwillig.
„Im Burgenlandkreis sind mehrere Mutationen des Corona-Virus aufgetreten. Aus anderen Landkreisen an der tschechischen Grenze wissen wir, dass diese Mutationen auch jüngere Menschen stärker befallen und in den dortigen Betrieben grassieren. Mit umfangreichen Reihentestungen in großen Unternehmen hat der Burgenlandkreis bereits in der Nahrungsmittelindustrie gute Erfahrungen gemacht, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und Infektionsketten zu brechen“, so Landrat Götz Ulrich.
Positive Testergebnisse müssen dem Burgenlandkreis umgehend über die Unternehmerhotline (03445 73-2968 oder 03445 73-2971) mitgeteilt werden.
Diese Unternehmer-Hotline im Wirtschaftsamt steht auch für Rückfragen von Unternehmerinnen und Unternehmer montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr zur Verfügung.