Landratsamt bleibt unter 3G offen
Das Landratsamt bleibt für den Besucherverkehr offen, aber die Schutzvorkehrungen werden ab dem 25. November 2021 verstärkt. Zutritt wird nur noch genesenen, geimpften oder getesteten Personen gewährt (3G-Modell). Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen.
Tests für Besucher werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Ein Antigen-Schnelltest darf nur 24 Stunden, ein PCR-Test nur 48 Stunden alt sein und muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt und bestätigt werden. Die Kontrolle der Genesenen-, Impf- oder Testnachweise erfolgt entweder an eingerichteten Rezeptionen am Eingang oder durch Beschäftigte des Landkreises für deren Besucher beim Einlass.
Alle Personen, die Gebäude des Landratsamtes betreten möchten, sind zudem verpflichtet, einen medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Pflicht zum Tragen der Maske besteht auch beim Beratungsgespräch.