Landesverordnung mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Landesregierung erlässt landeseinheitliche Verordnung

Die Landesregierung hat am 17.03.2020 die angekündigte landeseinheitliche Verordnung erlassen, welche die „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ vom 16. März 2020 in Landesrecht umsetzt. Diese Verordnung galt vom 18.03.2020 bis zum 25.03.2020. Zu diesem Zeitpunkt wurde sie von der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, über die wir hier informieren, außer Kraft gesetzt.

Den gesamten Text der außer Kraft getretenen 1. Verordnung nebst Begründung finden Sie in der nachfolgenden Datei.

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