Gastronomen: formlose Anmeldung für Öffnung ab 22. Mai 2020
Nach der 5. Eindämmungsverordnung können Gaststätten in Sachsen-Anhalt ab 22. Mai 2020 unter Auflagen öffnen. Hierfür ist nur eine formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises an die E-Mail-Adresse
notwendig.
Eine formlose Mitteilung, dass die Gaststätte wiedereröffnet wird, per E-Mail reicht aus. Darin müssen Kontaktdaten wie Name, Adresse und Telefon- oder E-Mail-Adresse enthalten sein.
Für die vorzeitige Öffnung hat der Burgenlandkreis die Antragsmöglichkeit über das Serviceportal https://service.burgenlandkreis.de/ zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren muss für die einfache Anzeige der Öffnung ab 22.Mai nicht verwendet werden. Wer einen vorzeitigen Antrag dort gestellt hat, muss keine erneute Anzeige machen.
Die üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin. Bei Fragen zur Gastronomieeröffnung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon des Burgenlandkreises unter 03445 73 – 1646 oder – 1647 wenden.