Gastronomen: Anmeldung auch postalisch möglich

Der Burgenlandkreis ermöglicht Gastronomen auch eine postalische Anmeldung zur Wiedereröffnung am 22. Mai 2020. Dies ist ein Angebot an alle Personen, die über keine E-Mailadresse verfügen. Eine formlose Mitteilung, dass die Gaststätte wiedereröffnet wird, reicht aus. Darin müssen Kontaktdaten wie Name, Adresse und Telefon enthalten sein.

Die postalische Anschrift lautet:

Burgenlandkreis

Rechts- und Ordnungsamt

Postfach 1151

06601 Naumburg

 

Nach der 5. Eindämmungsverordnung können Gaststätten in Sachsen-Anhalt ab 22. Mai 2020 unter Auflagen öffnen. Hierfür ist nur eine formlose Anmeldung beim Burgenlandkreis per Post oder an die E-Mail-Adresse gastronomie@blk.de notwendig.

Die üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin. Bei Fragen zur Gastronomieeröffnung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon des Burgenlandkreises unter 03445 73-1646 oder – 1647 wenden.