Fünfte Änderung der Ersten Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises
Mit der fünften Änderungsverordnung der Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises wird die Maskenpflicht, Regelbetrieb und Notbetreuung in Schulen sowie in Horten konkretisiert.
Sie finden die Änderungsverordnung und eine Lesefassung der geänderten Verordnung unten zum download.
Veröffentlicht am 01.03.2021