Erste Änderungsverordnung zur Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der ersten Änderungsverordnung zur Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unter Anderem weitere Lockerungen bei einem Inzidenzwert unter 35 festgelegt Inzidenzwerten festgelegt.

In der Anlage finden Sie als PDF-Dateien die Verordnung, sowie eine Lesefassung der Verordnung, bei der die Änderungen kenntlich gemacht sind.  

Außerdem haben wir noch eine Fassung der Begründung beigefügt, auf der ebenfalls die Änderungen kenntlich gemacht sind. 

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