Elfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Aufgrund der hohen Verbreitung der Mutation des Coronavirus B.1.1.7 zeigt sich aktuell ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik der Neuinfektionen. Um eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens und einen Rückgang der Neuinfektionen zu erreichen, können derzeit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen von Modellprojekten nach Ostern weitere Öffnungsschritte lokal insbesondere mit weitreichenden Testkonzepten zu erproben.

In der Anlage finden Sie die elfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Datei.

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