Der Burgenlandkreis informiert: Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020

Am 6. August 2020 wurde eine Verordnung durch den Bundesgesundheitsminister erlassen, dass alle aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisenden Personen verpflichtet werden, einen Test auf SARS-CoV-2 zu machen. Das zuständige Gesundheitsamt kann einen negativen Test auf SARS-CoV-2 in deutscher oder englischer Sprache innerhalb von 14 Tagen nach Einreise anfordern. Falls der Test vor der Einreise nach Deutschland stattgefunden hat, darf er höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Alternativ muss ein Test auf SARS-CoV-2 in Deutschland erfolgen.

Den Text der Verordnung finden Sie hier.