Der Burgenlandkreis informiert: 150 Euro Einmalzahlung für AGL-II- oder Sozi-algeldbezieher auf Grund der Coronapandemie

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Der Burgenlandkreis informiert, dass die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Bezieher von Sozialgeld automatisch erfolgt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Zahlung.

 

Die Einmalzahlung erhalten alle volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Eine Ausnahme gilt für volljährige Kinder, die bei ihren Eltern leben und für die Kindergeld gezahlt wird. Diese erhalten ebenso wie minderjährige Kinder einen Kinderbonus in gleicher Höhe von der zuständigen Familienkasse. Kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen erst später festgestellt werden, wird die Corona-Einmalzahlung zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.  

 

Die Bundesregierung beschloss diese Einmalzahlung, um Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen.  Diese Einmalzahlung dient zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen, für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.