Burgenlandkreis ordnet vollständige Testung des Schlachtbetriebs in Weißenfels an

Der Burgenlandkreis hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die allen Personen innerhalb des Schlachtbetriebes in Weißenfels aufgibt, sich auf SARS-CoV-2 durch das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises testen zu lassen. Grund dafür ist, dass die Infektionskette bei dem positiv getesteten Werkvertragsarbeitnehmer, der eine Arbeitstätigkeit im Schlachthof in Weißenfels hätte aufnehmen sollen, nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. Nachbefragungen des Gesundheitsamtes des Burgenlandkreises bei der infizierten Person und dessen in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen ergaben widersprüchliche Aussagen zu den Angaben des betroffenen Werkvertragsunternehmens.

Landrat Götz Ulrich: „Die Ursache der Infektion konnte ebenso wenig ermittelt werden wie die Frage, ob es nicht weitere Kontaktpersonen gab. Ein Infektionsgeschehen innerhalb des Schlachtbetriebes kann somit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.“

Das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises beginnt am 30. Juni 2020 mit der Massentestung. Amtshilfe leistet der Sanitätsdienst der Bundeswehr. Auch die Rettungsorganisationen Malteser Hilfsdienst und Johanniter Unfallhilfe sind beteiligt. Getestet werden sollen alle im Schlachthof Weißenfels in abhängiger oder selbständiger Tätigkeit beschäftigten Arbeitskräfte. Ziel ist es, ein Infektionsgeschehen im Schlachthof Weißenfels jedenfalls zum Stichtag der Testungen auszuschließen. Damit kann auch besser eingeschätzt werden, ob die von Unternehmensseite vorgenommenen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tatsächlich zum Erfolg führen.

„Eine mögliches Infektionsgeschehen innerhalb des Schlachtbetriebes hängt wie ein Damoklesschwert über dem Burgenlandkreis. Falls es keine Corona-Infektion innerhalb des Schlachthofes gibt, schaffen die Testungen Sicherheit für das Unternehmen, die Belegschaft und die Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreises. Falls jedoch ein Infektionsherd vorhanden ist, bringt uns der Massentest auch darüber mehr Klarheit“, so Landrat Götz Ulrich.

Über die genauen Widersprüche bei der Ermittlung der Infektionsketten kann das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises auf Grund der medizinischen Schweigepflicht keine Auskunft geben. Sobald sich eine erkennbare Gefahr für eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus außerhalb des Schlachtbetriebs erkennen lässt, wird der Burgenlandkreis darüber schnellstmöglich informieren.

Die Aufforderung des Landratsamtes an Tönnies, regelmäßige Testreihen in der gesamten Belegschaft durchzuführen sowie bis zum 30. Juni 2020 Kontaktdaten aller in abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung tätigen Arbeitskräfte an das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises zu übermitteln, besteht weiterhin. Diese regelmäßigen Testreihen dienen dazu, eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb des Unternehmens schnell zu erkennen und mögliche Infektionsketten schnellstmöglich zu durchbrechen.