Bekanntmachung - 3. Allgemeinverfügung 2020

Amtliche Bekanntmachung
I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 1 Abs.1 S. 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende

Allgemeinverfügung Nr. 3:

  1. Veranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen auf dem Gebiet des Burgenlandkreises sind verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist das Betreiben von Supermärkten und sonstigen Versorgungseinrichtungen. Die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Betrieben bleibt unberührt.
  2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.
  3. Die seit Montag, 16.03.2020, erlassenen mündlichen Einzelfallanordnungen des Burgenlandkreises mit dem in Ziff. 1 und 2 verfügten Inhalt werden mit dieser Allgemeinverfügung bestätigt.
  4. Die am 13.03.2020 ortsüblich bekannt gemachte Allgemeinverfügung wird hiermit aufgehoben.
  5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag bis einschließlich 13.04.2020.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG bzw. § 53 Abs. 4 SOG LSA haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Naumburg, den 16.03.2020

Götz Ulrich
Landrat

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am

Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

Naumburg, den 16.03.2020

Götz Ulrich
Landrat

II. Hinweisbekanntmachung
Die o.g. Allgemeinverfügung wird zudem unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemacht.

Naumburg, den 16.03.2020

Götz Ulrich
Landrat


Redaktioneller Hinweis
Datum der Veröffentlichung: 17.03.2020