Aus Empfehlung wird Pflicht - 1. Änderungsverordnung zur 4. Eindämmungsverordnung tritt in Kraft

1. Änderungsverordnung zur 4. Eindämmungsverordnung des Landes

Das Land Sachsen-Anhalt hat seine Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen zu tragen, in eine Pflicht umgewandelt. Laut Land Sachsen-Anhalt seien "selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material" als Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Diese Maßnahme wurde laut Pressemitteilung des Landes notwendig, da der Empfehlung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes zu wenige Personen gefolgt seien. Ziel sei es, die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen sowie Aussprache zu verringern.

Zudem dürfen Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote ab sofort unter Einhaltung von Hygienebestimmungen für den Publikumsverkehr wieder öffnen.
Diese Änderungen gehen aus der vom Kabinett verabschiedeten 1. Änderungsverordnung zur 4. Corona-Eindämmungsverordnung hervor, die bis zum 4.Mai 2020 gelte.

Hier finden Sie alle Informationen zur 4. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020.