Aufhebung der Testverordnung
Die Verordnung des Burgenlandkreises zur Lockerung einzelner Testverpflichtungen vom 26. Juni 2021, zuletzt geändert durch 5. Änderungsverordnung am 13. Oktober 2021, wird mit Wirkung zum 8. November 2021, 0 Uhr aufgehoben.
Den genauen Wortlaut finden Sie in der angehängten Verordnung.
Veröffentlicht am 04.11.2021