Aufhebung der Testverordnung
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Die Verordnung des Burgenlandkreises zur Lockerung einzelner Testverpflichtungen vom 26. Juni 2021, zuletzt geändert durch 5. Änderungsverordnung am 13. Oktober 2021, wird mit Wirkung zum 8. November 2021, 0 Uhr aufgehoben.
Den genauen Wortlaut finden Sie in der angehängten Verordnung.
Veröffentlicht am 04.11.2021