Antragsstellung für Gastronomen nun online möglich

Das digitale Antragsverfahren für Gastronomen ist ab sofort auf der Homepage des Burgenlandkreises abrufbar. Dies ermöglicht eine zügige 100%ige digitale Abwicklung aller Genehmigungsanträge.

Der Antrag ist über die Website des Burgenlandkreises auf der Corona-Sonderseite zu stellen. Er kann nur eingereicht werden, wenn alle erforderlichen Angaben und geforderten Anlagen beigefügt sind. Die zeitnahe Zustellung der Genehmigung erfolgt über das Postfach im Serviceportal und kann so jederzeit vom Antragsteller abgerufen werden. Die Versendung einer Genehmigung erfolgt nicht an die Adresse des Antragsstellers, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Die Bearbeitung der Anträge findet auch am Samstag statt. Landrat Götz Ulrich wird sich persönlich daran beteiligen. Da die Anträge zeitnah bearbeitet werden müssen, ist eine Antragstellung nur auf dem oben beschriebenen Weg möglich. Antragstellungen in Papierform sowie per E-Mail sind nicht möglich.

Mit Hilfe des Internet Dienstleisters brain-SCC aus Merseburg ist es gelungen, innerhalb von 24 h ein digitales Antragsverfahren in einem neuen Serviceportal zu erstellen. "Ich bin begeistert über die Flexibilität und das Engagement meiner Mitarbeiter, innerhalb so kurzer Zeit ein solch wichtiges Projekt auf die Beine zu stellen", so Götz Ulrich.

Der Beschluss des Landes Sachsen-Anhalt - bereits ab 18. Mai 2020 die Möglichkeit einer vorzeitigen Öffnung für Speisewirtschaften zu ermöglichen - gab dem Burgenlandkreis nur ein kleines Zeitfenster, die Anträge auszuarbeiten sowie diese zeitnah zu bearbeiten Es wird mit einer hohen Antragszahl gerechnet.


Mit der Freischaltung des Serviceportals des Burgenlandkreises und seines ersten Online-Dienstes "Vorzeitige Eröffnung von Speisewirtschaften", besteht nun ein leistungsfähiger Rahmen die Verwaltung digital zukünftig für die Beantragung weitere Verwaltungsleistungen ohne Umwege für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zu erreichen. Somit wird für den Burgenlandkreis auch ein sehr wichtiger Schritt in Richtung der Erfüllung der bundesweiten Vorgabe aus dem Online-Zugangsgesetz, wonach alle Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 online anzubieten sind, erreicht. Das Serviceportal von brain-SCC ist konsequent nach neuesten Standards zur Verwaltungsmodernisierung entwickelt wurden und verfügt über leistungsfähige Schnittstellen zu den E-Government-Basiskomponenten des Landes Sachsen-Anhalt.

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