Allgemeinverfügung Nr. 5/2022 (Quarantäne) des Burgenlandkreises
Hier finden Sie die ab Sonntag, dem 1. Mai 2022, im Burgenlandkreis geltende Allgemeinverfügung zur Regelung der Quarantäne.
Hier finden Sie die ab Sonntag, dem 1. Mai 2022, im Burgenlandkreis geltende Allgemeinverfügung zur Regelung der Quarantäne.
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
Gemäß der Allgemeinverfügung vom 12.03.2022 sind die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen dazu verpflichtet, die Benachrichtigungen und personenbezogenen Daten ausschließlich digital zu übermitteln. Dazu wird ab dem 16.03.2022 ein beim Gesundheitsamt Burgenlandkreis eingerichtetes Internetportal zur Verfügung gestellt. Zudem hat der Landkreis Burgenlandkreis folgende Kontaktmöglichkeiten rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht bereitgestellt.
Internetportal: https://www.lsaurl.de/impfpflicht_blk
Hotline: 03445/73-1659
E-Mail Postfach: Impfpflicht@blk.de
Datenschutzhinweise: Hier finden Sie die Datenschutzhinweise
Dokumente zum Download:
1. Anlage zur Selbsteinschätzung
2. Anlage "Selbsteinschätzung der Versorgungssicherheit" (§ 20a IfSG)