Allgemeinverfügung Nr. 14 zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2

Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises Nr. 14 vom 28. Oktober 2020

Amtliche Bekanntmachung

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende Allgemeinverfügung Nr. 14

1. Hiermit wird auf der Grundlage von § 13 Absatz 1 Satz 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV festgestellt, dass für das Gebiet des Burgenlandkreises innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kumulativ den Wert von 35 je 100 000 Einwohner erreicht hat.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 28. 10. 2020 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am

Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

II. Hinweisbekanntmachung

Die o.g. Allgemeinverfügung Nr. 14 ist am 28.10.2020 unter www.burgenlandkreis.de gem. § 3a VwVfG LSA bekannt gemacht worden.

Naumburg, den 28.10.2020

Götz Ulrich
Landrat

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