Allgemeinverfügung Nr. 1/2023 "Aufhebung der Quarantäne"
I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die folgende Allgemeinverfügung Nr. 1/2023 wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:
Der Burgenlandkreis erlässt nachfolgende
Allgemeinverfügung Nr. 1/2023
1. Die am 14. Mai 2022 in Kraft getretene Allgemeinverfügung Nr. 6/2022, in Gestalt der am 14. Oktober 2022 in Kraft getretenen 3. Änderungsverfügung, wird mit Wirkung für die Zukunft zum 31.01.2023, 24.00 Uhr aufgehoben.
2. Für Einwohner des Burgenlandkreises, die sich am 31.01.2023 aufgrund der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 des Burgenlandkreises als positiv getestete Personen in Quarantäne befinden, endet die Quarantäne mit Ablauf des 31.01.2023.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.
Hinweis:
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Rechtsbehelfe gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
Naumburg, den 24. Januar 2023
gez. Götz Ulrich
Landrat
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am
Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr
im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.
Naumburg, den 24. Januar 2023
gez. Götz Ulrich
Landrat
II. Hinweisbekanntmachung
Die Allgemeinverfügung Nr. 1/2023 wird zudem unter www.burgenlandkreis.de veröffentlicht.
Naumburg, den 24. Januar 2023
gez. Götz Ulrich
Landrat