7. Allgemeinverfügung - Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer werden verlängert

Reiserückkehrer, die sich im Ausland aufgehalten haben, müssen sich auch weiterhin in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt des Landratsamtes melden. Diese Maßnahme, die zum 30. April laut 5. Allgemeinverfügung ausgelaufen wäre, wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2020 verlängert. Dazu wurde die 7. Allgemeinverfügung erlassen, die umgehend in Kraft tritt.

Der Inhalt der 5. Allgemeinverfügung ist im Wortlaut auf unserer Homepage unter dem 07.04.2020 abrufbar.

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