6. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Sechste Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Amtliche Bekanntmachung 

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises 

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 1 Abs.1 S. 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben: 

Der Burgenlandkreis erlässt folgende 


Allgemeinverfügung Nr. 6 

Die am Freitag, dem 13.03.2020, ortsüblich bekannt gemachte Allgemeinverfügung wird hiermit aufgehoben.  
Die am Dienstag, dem 17.03.2020, ortsüblich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 2 wird hiermit aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. 

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt. 

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG bzw. § 53 Abs. 4 SOG LSA haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung. 

Naumburg, den 16.04.2020 

Götz Ulrich 
Landrat 

 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am 

Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr 
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr 
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr 
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr 
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr 

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden. 

Naumburg, den 16.04.2020 
Götz Ulrich 
Landrat 

II. Hinweisbekanntmachung 

Die o.g. Allgemeinverfügung Nr. 6 wird zudem unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemacht. 

Naumburg, den 16.04.2020 

Götz Ulrich 
Landrat