4. Eindämmungsverordnung gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Schulen öffnen schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zusätzlich zu Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Großhandelseinrichtungen können ab 20.4. der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen. Das legt die 4. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die heute beschlossen wurde. Zugleich bleiben alle Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen. Das gilt auch für das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen.  

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. 

Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten. 

Für den 4. Mai wird zum Beispiel in Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen. Ab Donnerstag, den 23. April, sollen Prüfungsvorbereitungen für die Schüler der Abschlussklassen 10 und 12 in den Schulen stattfinden. Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter strengen Hygienemaßnahmen, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise aufzunehmen. Das wird voraussichtlich zunächst für die 9. und 11. Klassen gelten und muss noch vom Bildungsministerium abschließend entschieden werden. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schülerinnen und Schüler in der Schule und zu Hause ist vorzusehen. Über weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.

Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02. April 2020 (GVBl. LSA S. 112) außer Kraft.

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