22. Allgemeinverfügung zu Pflegeheimen und Gottesdiensten

Aufgrund der erhöhten Zahl an Corona-Infektionen, die in Alten- und Pflegeheimen aufgetaucht sind, hat der Landrat die hier beigefügte Allgemeinverfügung Nr.22 erlassen.

Darin ist die Besucherregelung einschränkend geregelt. 

Außerdem ist verfügt, dass bei Gottesdiensten und Andachten in geschlossenen Räumen Singen und Blasinstrumente nicht erlaubt sind. 

DateitypDatei