2. Änderung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022
Amtliche Bekanntmachung
Die folgende Zweite Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 wird hiermit gem. §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3a VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:
Die Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 vom 13. Mai 2022, notbekanntgemacht am 13. Mai 2022 unter www.burgenlandkreis.de, zuletzt geändert durch die Erste Änderungsverfügung vom 30. Mai 2022, wird auf Grund der §§ 25, 28 Abs. 1 Satz 1, 29, 30, 31 IfSG wie folgt geändert.
Zweite Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022
I. Änderungen
In Ziffer 13 Satz 2 wird das Datum „31. August 2022“ durch das Datum „14. Oktober 2022“ ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 wird unter www.burgenlandkreis.de notbekanntgegeben. Sie tritt am 31. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Oktober 2022 außer Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.
Hinweis
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
Naumburg, den 30. August 2022
gez. Götz Ulrich
Landrat
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können immer am
Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr
im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.
Naumburg, den 30. August 2022
gez. Götz Ulrich
Landrat