18. Allgemeinverfügung - Ausweitung der Maskenpflicht

Mit neuen Einschränkungen möchte der Landrat den Lockdown im Burgenlandkreis abwenden. Sein Appell lautet:

„Die neuen einschränkenden Maßnahmen sind eine Zumutung für die Bevölkerung. Sie sollen aber einen drohenden Lockdown für den gesamten Burgenlandkreis verhindern, der die Bevölkerung und die Wirtschaft hart treffen würde. Ich appelliere daher noch einmal dringend an jeden Einzelnen, die Maßnahmen einzuhalten. Die Maßnahmen der politisch Handelnden können nur so wirksam sein, wie sie von der Bevölkerung gelebt werden.“ 

Den Text der Allgemeinverfügung der hiermit bekanntgemacht wird, finden Sie hier in der Anlage.

Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die Bevölkerung des Burgenlandkreises vor große Herausforderungen, die nur dann überwunden werden können, wenn jeder Einzelne seinen Teil zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus beiträgt. Ein bedeutender Baustein zur Bekämpfung der Pandemie stellt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dar. Auch dort, wo eine Pflicht noch nicht besteht, Menschen aber regelmäßig enger zusammenkommen, kann durch die eigenverantwortliche Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des Virus eingedämmt und dadurch noch strengerer Maßnahmen verhindert werden. Die Überwindung der derzeitigen hohen Infektionszahlen im Burgenlandkreis kann nur gelingen, wenn sich jeder Einwohner seiner eigenen Verantwortung in der Bekämpfung der Pandemie bewusst wird.

Die Allgemeinverfügung regelt im Einzelnen: 

  • Generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Weißenfels
  • Mund-Nasen-Bedeckung im Übrigen
  • Regelungen zum Sport
  • Regelungen zum Schulunterricht und zu den Horten

Neben der 18. Allgemeinverfügung finden Sie in den Anlagen auch die Begründung zur 18. Allgemeinverfügung als PDF-Datei.

Hinweis: Die 18. Allgemeinverfügung wurde durch die 20. Allgemeinverfügung geändert. Eine Lesefassung der geänderten Allgemeinverfügung finden Sie dort. 

DateitypDatei