13. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

 

Öffentliche Bekanntmachung der 13. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende Allgemeinverfügung Nr. 13

1. Auf Schulgeländen, unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Schule, haben alle Personen, außer sitzend im Unterricht oder an einem festen Arbeitsplatz, eine Mund-Nasen-Bedeckung i. S. d. § 1 Abs. 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV zu tragen.
 

2. Das gleiche gilt für die Gelände, auf denen sich Horte befinden unabhängig von der Trägerschaft. Hier haben alle Personen, außer am Platz, eine Mund-Nasen-Bedeckung i. S. d. § 1 Abs. 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV zu tragen. Dies gilt nur für Kinder unter 6 Jahren nicht.
 

3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 23. 10. 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 06.11.2020.
 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

 

Naumburg, den 23.10.2020

gez.  Götz Ulrich
Landrat

 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am

Montag:         von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:   von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:           von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

Naumburg, den 23.10.2020

gez. Götz Ulrich
Landrat

 

 

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