11. Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die beigefügte Allgemeinverfügung Nr. 11 betreffend die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen.
Veröffentlicht am 16.10.2020