11. Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die beigefügte Allgemeinverfügung Nr. 11 betreffend die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. 

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