10. Allgemeinverfügung - Testungen von abhängigen und selbstständigen Arbeitskräften der Tönnies-Unternehmensgruppe am Standort Weißenfels

Amtliche Bekanntmachung

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 1 Abs.1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i.V.m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende

Allgemeinverfügung Nr. 10

  1. Alle ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfügung am Standort der Tönnies-Unternehmensgruppe unter der Anschrift Am Schlachthof 1, 06667 Weißenfels in abhängiger oder selbständiger Tätigkeit beschäftigten Arbeitskräfte werden einer Beobachtung unterworfen.
  2. Für die in Ziff. 1 genannten Personen wird eine Untersuchung auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus durch das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises bzw. durch die von diesem Beauftragten angeordnet.
  3. Die gem. Ziff. 1 und 2 verpflichteten Personen haben sich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes oder eines in anderer Weise geeigneten Identitätsnachweises beginnend ab dem 30.06.2020, 14 Uhr auf dem Grundstück Gemarkung Weißenfels, Flur 3, Flurstück 178 (Parkplatz des sog. E-Werkes Weißenfels, „An der Schlachthofstraße“) unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Schichtende zur Untersuchung gem. Ziff. 2 einzufinden.
  4. Die gem. Ziff. 1 und 2 verpflichteten Personen, die nicht in Schichtarbeit tätig sind, haben sich einmalig zwischen dem 30.06.2020 und dem 03.07.2020 jeweils zwischen 15 und 17 Uhr auf dem in Ziff. 3 benannten Grundstück unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bzw. eines in anderer Weise geeigneten Identitätsnachweises zur Untersuchung gem. Ziff. 2 einzufinden.
  5. Die gem. Ziff. 1 und 2 verpflichteten Personen, die sich aufgrund von Krankheit oder Urlaub oder zu belegender anderer wichtiger Gründe zwischen dem 30.06.2020 und dem 03.07.2020 nicht am in Ziff. 1 benannten Ort befinden, haben bis zum 03.07.2020, 12 Uhr mit dem Gesundheitsamt des Burgenlandkreises einen gesonderten Termin zur Untersuchung zu vereinbaren.
  6. Ausnahmen von Ziffer 1 und 2 bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes des Burgenlandkreiseses. Ausnahmen sind beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises (Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg) unter Vorlage wichtiger Gründe zu beantragen und von diesem zu genehmigen.
  7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 3 bis 5 dieser Verfügung wird ein Zwangsgeld i.H.v. 20.000,00 EUR angedroht.
  8. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 30. 06. 2020 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG bzw. § 53 Abs. 4 SOG LSA haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Naumburg, den 30.06.2020

Götz Ulrich
Landrat

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am

Montag:         von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:  von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:           von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

Naumburg, den 30.06.2020

Götz Ulrich
Landrat

II. Hinweisbekanntmachung

Die o.g. Allgemeinverfügung Nr. 10 ist am 30.06.2020 unter www.burgenlandkreis.de gem. § 3a VwVfG LSA bekannt gemacht worden.

Naumburg, den 30.06.2020

Götz Ulrich
Landrat