1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist am 18.06.2021 in Kraft getreten. Hierbei werden Verordnungsermächtigungen angepasst.
In der Anlage finden Sie die 1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Datei.
Um die Änderungen besser erfassen zu können, fügen wir hier noch die Änderungsverordnung als Lesefassung und ihre Begründung hinzu.
Veröffentlicht am 24.06.2021