Zweite Änderung der 3. Corona-Schutzverordnung

Die  Zweite Änderung der  Dritten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 (Dritte Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis - 3. CoronaSchVO BLK) ist am 19. April 2021 in Kraft getreten.

Sie beinhaltet unter anderem Änderung zu den Quarantänebestimmungen. Sie wurde zeitlich bis zum 3. Mai 2021 verlängert.

In der Anlage finden sie die Verordnung als PDF-Datei.

Hinweis: Die Bekanntmachung gem. § 16 der Hauptsatzung des Burgenlandkreises in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgaben Weißenfels und Zeitz) sowie im Naumburger Tageblatt (Ausgaben Naumburg und Naumburg/Nebra) erfolgt am 20.04.2021. 

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