Dritte Änderung der 2. Corona-Einschränkungsverordnung

Die Dritte Änderung der  Zweiten Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung der Kontakte (2. EinschrVO BLK) beinhaltet eine Verlängerung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen (Haushalt plus eine Person) bis zum 17. Mai und stellt sicher, dass Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen, die das Land oder der Bund regeln (werden), auch bezüglich der VO des Burgenlandkreises gelten. 

Die dritte Änderungsverordnung wird hiermit bekanntgemacht.

Hinweis: Die Bekanntmachung gem. § 16 der Hauptsatzung des Burgenlandkreises wird am 4.05.2021 in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgaben Weißenfels und Zeitz) sowie im Naumburger Tageblatt (Ausgaben Naumburg und Naumburg/Nebra) erfolgen. 

listview Zur Liste
DateitypDatei