Änderung der 3. Corona-Schutzverordnung

Die Änderung der  Dritten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 (Dritte Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis - 3. CoronaSchVO BLK) tritt ab dem 6. April in Kraft.

Ab dem 8. April findet für Schülerinnen und Schüler, für die keine rechtsgültige schriftliche Zustimmungserklärung zur Teilnahme an in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht statt. Der Zutritt zum Schulgelände und zum Hortgelände ist diesen Schülerinnen und Schülern untersagt.

Ab dem 8. April gilt ein Betrittverbot der Schul- oder Hortgelände für Lehrkräfte, technisches Personal, pädagogische Bedienstete, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und Verwaltungsbedienstete sowie sonstige Beschäftigte an und in Schulen und Horten, die keine rechtsgültige schriftliche Zustimmungserklärung zur Teilnahme an in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 der Schule übergeben haben.

In der Anlage finden sie die Verordnung als PDF-Datei.

Sie ist am 3. April 2021 in den Tageszeitungen (MZ Weißenfels und Zeitz, Naumburger Tageblatt Naumburg und Nebra) bekanntgemacht worden

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