3. Änderung der 3. CoronaSchVO

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Einführung der Bundesnotbremse) hatte der Landkreis zu den Ausnahmen von der Schließung von Schulen und Kitas Regelungen zu treffen. 

Hierzu hat der Landrat die dritte Corona-Schutzverordnung geändert. Sie wird hiermit bekanntgemacht. 

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