20. Allgemeinverfügung

Die Infektionslage in Weißenfels hat dazu geführt, dass dort durch die 18. Allgemeinverfügung am 1.12.2020 besondere Maßnahmen ergriffen wurden.

 

Um die Zielgenauigkeit dieser Maßnahmen zu verbessern und die Einschränkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, hat der Landrat in seiner heute in Kraft tretenden (anliegenden) 20. Allgemeinverfügung die Regeln zur Maskenpflicht sachlich und räumlich konkretisiert.

 

Neu ist: die verfügte Maskenpflicht gilt nicht in nicht in den Ortschaften Borau, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben, Schkortleben, Storkau, Uichteritz und Wengelsdorf.

Sie gilt auch nicht in der freien Natur, auf Feldwegen und im Wald, so dass ein Spaziergang an frischer Luft ohne Maske dort möglich ist.

Schließlich wurde präzisiert, dass Autofahrer, Motorradfahrer usw. von der Maskenpflicht ausgenommen sind und man auch beim Essen die Maske absetzen darf.

Die Maskenpflicht in den Schulen sowie auf dem Gelände von Horten wurden ebenfalls nochmals ausdrücklich aufgenommen.

 

Eine Lesefassung der geänderten Allgemeinverfügung sowie die 20. Allgemeinverfügung mit Begründung fügen wir hier bei. 

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