17. Allgemeinverfügung: Infizierte Personen und Personen desselben Hausstandes müssen sich selbstständig in Quarantäne begeben

Laut einer neuen Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises müssen sich infizierte Personen und Personen, die im selben Hausstand einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person leben, selbstständig in Quarantäne begeben. Zudem müssen sich diese Personen unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 03445-731790 beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises melden. Sobald eine Person Kenntnis von einem positiven Testergebnis hat, muss sie sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn sie noch keine Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt hat.

Was Sie bei einer Quarantäne beachten müssen, finden Sie auf dem hier beigefügten Merkblatt. 

Die neue Quarantäneverfügung umfasst demnach alle Personen, die positiv getestet wurden und Personen, die unter derselben Meldeadresse in einem gemeinsamen Hausstand leben. Eine vierzehntägige Quarantäne gilt – wie bisher auch – für Personen, die durch das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises informiert wurden, dass sie laut Robert-Koch-Institut Kontaktperson der Kategorie I sind. Die häusliche Quarantäne umfasst 14 Tage. Sie gilt ab dem Tag der Testung bis zum Ablauf des 14. Tages.

„Die Infektionszahlen im Burgenlandkreis sind trotz harter und mitunter schmerzlicher Kontaktbeschränkungen zu hoch. Zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner ist es notwendig, dass sich die infizierte Person und ihr Hausstand selbstständig in Quarantäne begeben. Somit hoffen wir, der Pandemie und der Überlastung des Gesundheitsamtes entgegenzuwirken“, so Götz Ulrich.  

Die Allgemeinverfügung tritt am 23. November 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021.

 

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