Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35

Der Burgenlandkreis macht gemäß § 13 der Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (13. SARS-CoV-2-EindV) vom 21. Mai 2021, zuletzt geändert am 1. Juni 2021, Folgendes bekannt:

 

I.

Auf dem Gebiet des Burgenlandkreises unterschreitet die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 35 seit dem 27. Mai 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Damit sind die Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte eingetreten.

 

II.

Aufgrund dieser Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen ab dem 3. Juni 2021 somit die in § 13 Absatz 2 der 13. SARS-CoV-2-EindV geregelten weiteren Öffnungsschritte.

Die landesrechtlichen Bestimmungen können auf der Homepage der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden unter:

https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/Presse_Corona/VO/01_06_20271_AEVO_zu_13VO.pdf.

III.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des Burgenlandkreises unter: www.burgenlandkreis.de.

 

Naumburg, den 2. Juni 2021

gez. Götz Ulrich
Landrat

 

Hinweis: Diese Bekanntmachung erscheint am 03.06.2021 in der Tagespresse.

(den Text der Landesverordnung finden Sie auch hier: https://corona.burgenlandkreis.de/de/land-sachsenanhalt.html).

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