Änderung der 2. Corona-Einschränkungsverordnung
Die Änderung der Zweiten Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung der Kontakte (2. EinschrVO BLK) beinhalte eine zeitliche Verlängerung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen (Haushalt plus eine Person).
In der Anlage finden sie die Verordnung als PDF-Datei.
Veröffentlicht am 29.03.2021