Änderung der 2. Corona-Einschränkungsverordnung

Die Änderung der  Zweiten Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung der Kontakte (2. EinschrVO BLK) beinhalte eine zeitliche Verlängerung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen (Haushalt plus eine Person).

In der Anlage finden sie die Verordnung als PDF-Datei.

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