Positiv getestet – Muss ich in Quarantäne?

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, sich sofort nach Kenntnis ihrer Corona-Infektion in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch bei einem positiven professionell durchgeführten Schnelltest. Wer ein positives Testergebnis hat, bleibt zu Hause. Es bedarf keiner weiteren Anordnung des Gesundheitsamtes.

Die Quarantäne dauert in der Regel 5 Tage.

Sofern eine positiv getestete Person 48 Stunden keine Anzeichen einer Krankheit hat (beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsweh), ist die Quarantäne nach dem 5. Tag beendet.

Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für behinderte Menschen) tätig sind, können am 5. Tag einen Test machen (professionell durchgeführter Schnelltest oder PCR), wenn sie 48 Stunden zuvor keine Symptome mehr aufweisen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Wird zum Freitest ein PCR-Test durchgeführt, der ein positive Ergebnis mit einem CT-Wert von größer 30 aufweist, gilt die Quarantäne auch als beendet. Das Testergebnis ist dem Betreiber der betreffenden Einrichtung mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzulegen. 

Sollte das PCR- oder PoC-NAT-Testergebnis einen CT-Wert von kleiner/gleich 30 aufweisen oder der Antigen-Schnelltest weiterhin positiv ausfallen, wird die Wiederaufnahme der Tätigkeit für zwei weitere Tage untersagt. 

Beschäftigte in den genannten Einrichtungen , die enge Kontaktpersonen (längerer gemeinsamer Aufenthalt von > 10 min in geschlossenen Räumen ohne medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) von positiv Getesteten , sind verpflichtet für die Dauer von fünf Tagen ab dem Testtag der Kontaktperson täglich vor Dienstantritt einen Test mittels PCR- oder PoC-NAT-Test oder Antigen-Schnelltest durchzuführen. 

Hier finden Sie eine Übersicht von Testeinrichtungen.

Positiv getestet – Muss ich in Quarantäne?

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, sich sofort nach Kenntnis ihrer Corona-Infektion in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch bei einem positiven professionell durchgeführten Schnelltest. Wer ein positives Testergebnis hat, bleibt zu Hause. Es bedarf keiner weiteren Anordnung des Gesundheitsamtes.

Die Quarantäne dauert in der Regel 5 Tage.

Sofern eine positiv getestete Person 48 Stunden keine Anzeichen einer Krankheit hat (beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsweh), ist die Quarantäne nach dem 5. Tag beendet.

Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für behinderte Menschen) tätig sind, können am 5. Tag einen Test machen (professionell durchgeführter Schnelltest oder PCR), wenn sie 48 Stunden zuvor keine Symptome mehr aufweisen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Wird zum Freitest ein PCR-Test durchgeführt, der ein positive Ergebnis mit einem CT-Wert von größer 30 aufweist, gilt die Quarantäne auch als beendet. Das Testergebnis ist dem Betreiber der betreffenden Einrichtung mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzulegen. 

Sollte das PCR- oder PoC-NAT-Testergebnis einen CT-Wert von kleiner/gleich 30 aufweisen oder der Antigen-Schnelltest weiterhin positiv ausfallen, wird die Wiederaufnahme der Tätigkeit für zwei weitere Tage untersagt. 

Beschäftigte in den genannten Einrichtungen , die enge Kontaktpersonen (längerer gemeinsamer Aufenthalt von > 10 min in geschlossenen Räumen ohne medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) von positiv Getesteten , sind verpflichtet für die Dauer von fünf Tagen ab dem Testtag der Kontaktperson täglich vor Dienstantritt einen Test mittels PCR- oder PoC-NAT-Test oder Antigen-Schnelltest durchzuführen. 

Hier finden Sie eine Übersicht von Testeinrichtungen.