An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Vielzahl von Verordnungen nicht mehr verstehe?

Der Burgenlandkreis ist sich bewusst, dass es für die Bürgerinnen und Bürger derzeit schwer ist, die sich schnell verändernden Bestimmungen zu verstehen und mitunter nachzuvollziehen. Daher hat der Burgenlandkreis seit März 2020 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses beantwortet in einem persönlichen Gespräch die aufkommenden Fragen. Oftmals trägt ein persönliches Gespräch schnell zur Klärung bei und verringert aufkommende Unsicherheiten. Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 03445 73-1646 und -1647 werktags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Wenn aufgrund der Vielzahl von Anrufen kein telefonischer Kontakt möglich ist, kann das Bürgertelefon auch per Mail unter buergertelefon@blk.de erreicht werden. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Vielzahl von Verordnungen nicht mehr verstehe?

Der Burgenlandkreis ist sich bewusst, dass es für die Bürgerinnen und Bürger derzeit schwer ist, die sich schnell verändernden Bestimmungen zu verstehen und mitunter nachzuvollziehen. Daher hat der Burgenlandkreis seit März 2020 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses beantwortet in einem persönlichen Gespräch die aufkommenden Fragen. Oftmals trägt ein persönliches Gespräch schnell zur Klärung bei und verringert aufkommende Unsicherheiten. Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 03445 73-1646 und -1647 werktags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Wenn aufgrund der Vielzahl von Anrufen kein telefonischer Kontakt möglich ist, kann das Bürgertelefon auch per Mail unter buergertelefon@blk.de erreicht werden.