Wie stelle ich einen Antrag auf Coronahilfen?
Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
WICHTIG:
Der Antrag muss elektronisch durch
- eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater,
- eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer,
- eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer,
- eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt
gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Weitere Informationen zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ gibt es hier.