8. Allgemeineverfügung: Öffnung der Spielplätze im Burgenlandkreis wird möglich

Der Burgenlandkreis gibt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, ab 8. Mai 2020 Spielplätze wieder zu öffnen. Das gilt ebenso für Spielplätze in Tierparks und zoologischen Einrichtungen. Hierzu erlässt der Landrat am Freitag eine weitere Allgemeinverfügung, die Einzelheiten regelt.

Die Nutzung wird zunächst nur für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren gestattet. Begleitpersonen sind ebenfalls erlaubt. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsregeln für Begleitpersonen. Die Allgemeinverfügung enthält darüber hinaus auch Empfehlungen des Gesundheitsamtes für die Benutzung der Spielplätze und Hygienemaßnahmen.

"Die Fallzahlen im Burgenlandkreis gestatten derzeit, solche Schritte zu gehen. Wir müssen aber vorsichtig bleiben. Dies ist eine große Bereicherung für Familien, die damit aber auch sehr verantwortungsvoll umgehen müssen. Nach dem Spielplatz müssen Kinder fleißig Hände und Gesicht waschen, die Eltern sollten das überwachen", so Landrat Götz Ulrich.Betreten darf einen Spielplatz nur, wer keine für Corona typischen Krankheitssymptome hat. Dies sind Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns oder Durchfall. Die Begrenzung des Alters auf 12 Jahre soll dazu führen, dass die Spielplätze nicht zum Treffpunkt für Jugendliche werden, sondern vor allem Familien entlastet werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 27. Mai 2020.

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