3. Änderungsverordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die 3. Änderungsverordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist am 04.08.2021 in Kraft getreten. Hierbei wird unter anderem die Befreiung von der Präsenzpflicht an allen Schulen gestrichen.

In der Anlage finden Sie die 3. Änderungsverordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Datei.

Um die Änderungen besser erfassen zu können, fügen wir hier noch die Änderungsverordnung als Lesefassung und ihre Begründung hinzu.

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