Zwölfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die zwölfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung regelt unter anderem, dass unterhalb einer Inzidenz von 100 im Außenbereich vieles geöffnet werden kann, innen können Öffnungen im Rahmen von Modellprojekten erfolgen.

In der Anlage finden Sie die zwölfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Lesefassung sowie den dazugehörigen Bußgeldkatalog als PDF-Datei.

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