2. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die 2. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist am 14.07.2021 in Kraft getreten. Hierbei werden unter anderem die Zuschauerzahlen für Veranstaltungen angepasst.

In der Anlage finden Sie die 2. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Datei.

Um die Änderungen besser erfassen zu können, fügen wir hier noch die Änderungsverordnung als Lesefassung, ihre Begründung und den aktualisierten Bußgeldkatalog hinzu.

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